Nesslau unterstützt den Rückbau von Zäunen im Wald
Nesslauer haben die Möglichkeit, einen Antrag zur Unterstützung beim Rückbau von nicht mehr erlaubten Zäunen im Wald oder am Waldrand zu beantragen.

Wie die Gemeinde Nesslau mitteilt, wird mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von 4 Jahren.
Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und wollen daher den Rückbau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit einem finanziellen Anreiz fördern. Dafür stellen die fünf Regionen einmalig je 15'000 Franken zur Verfügung. Die Unterstützung beschränkt sich auf Zäune im Wald und unmittelbar am Waldrand.
Anträge zur Unterstützung können ab Oktober 2021 eingereicht werden
Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch einzuholen. Dazu steht ein Antragsformular zur Verfügung, welches bei der jeweiligen Waldregion einzureichen ist. Wenn die finanziellen Mittel in der einzelnen Waldregion aufgebraucht sind, fällt die Unterstützung dahin.
Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei den einzelnen Waldregionen. Ab dem 1. Oktober 2021 können Anträge eingereicht werden. Der Kanton rechnet damit, dass die Aktion Ende 2022 wegen aufgebrauchter Mittel beendet sein wird. Spätestens Ende 2024 fallen Unterstützungen dahin.