Leerwohnungszählung per 1. Juni 2022 in Hemberg
Wie die Gemeinde Hemberg informiert, werden sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2022 über leer stehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche verkaufen, gebeten, dies bis am 3. Juni 2022 der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail zu melden. Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt, aber bewohnbar sind oder die am Stichtag 1. Juni 2022 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden. Ferien- oder Zweitwohnungen sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Gemeindekanzlei Hemberg dankt den Grundeigentümern für ihre Mitarbeit.