Kirchberg (SG)

Kirchberg SG genehmigt mehr Personal für die ARA Bazenheid

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, wurde eine Pensenerhöhung für die ARA Bazenheid genehmigt, um den steigenden Arbeitsaufwand zu bewältigen.

Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG).
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Diverse Ursachen haben zu einem stetig steigenden Aufwand für die Mitarbeitenden der ARA Bazenheid geführt. So sind durch das zunehmende Alter der Anlage beispielsweise mehr Unterhaltsarbeiten notwendig.

Dies gilt ebenfalls für die Pumpstationen von Lütisburg, welche vor einigen Jahren von der ARA Bazenheid übernommen wurden.

Auch ist der administrative Aufwand gestiegen. Sicherheitsthemen, die IT und Wartungen sind aufwendiger geworden, und die Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros nimmt mehr Zeit in Anspruch.

Aufgrund dessen fehlen der ARA Bazenheid aktuell Kapazitäten, beispielsweise für die fristgerechte Wartung der Anlagen.

Pensenerhöhung wvon 60 bis 100 Stellprozenten genehmigt

Mit 380 Stellenprozenten sind die Pensen bei der ARA Bazenheid zurzeit tief angesetzt. Vergleichbare Anlagen liegen zwischen 500 und 600 Stellenprozenten.

Um das bestehende Personal zu entlasten und zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, hat sich die Abwasserkommission für eine Pensenerhöhung von 60 bis 100 Stellenprozenten ausgesprochen.

Der Gemeinderat hat diesen Antrag genehmigt.

Kosten für Pensenerhöhung auf mehrere Beteiligte verteilt

Die zusätzlich anfallenden Kosten für die Pensenerhöhung fallen nicht vollumfänglich zulasten der Gemeinde Kirchberg an.

Die Kosten werden gemäss Betriebskostenverteiler auf die beteiligten Grosseinleiter und die politischen Gemeinden verteilt. Die Gemeinde Kirchberg trägt rund 54 Prozent dieser Kosten.

Die Betriebskosten der ARA Bazenheid gehen zulasten der Spezialfinanzierung Abwasser. Auf den allgemeinen Finanzhaushalt ergeben sich dadurch keine Auswirkungen aus der Pensenerhöhung.

Die neu geschaffene Stelle wird voraussichtlich im April 2024 ausgeschrieben. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Budgets durch die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung.

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