In Oberhelfenschwil sind Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig
In Oberhelfenschwil wird den Hundehaltenden im Laufe Februar 2022 die Hundesteuer aufgrund der Registrierung bei der AMICUS-Datenbank in Rechnung gestellt.

Wie die Gemeinde Oberhelfenschwil berichtet, wird den Hundehaltenden im Laufe des Februars 2022 die Hundesteuer aufgrund der Registrierung bei der AMICUS-Datenbank in Rechnung gestellt. Es wird gebeten, die allfällige Weggabe oder den Tod des Hunds bis Ende Januar 2022 zu melden.
Meldepflicht
Sämtliche Hunde ab 3 Monaten sind meldepflichtig und zu chippen. Hunde, die das meldepflichtige Alter unter dem Jahr erreichen oder neu angeschafft werden, sind innert 14 Tagen der Hundekontrollstelle zu melden.