Wie die Gemeinde Lichtensteig informiert, werden die Grundeigentümer gebeten, leer stehende Häuser oder Wohnungen bis am 2. Juni 2023 zu melden.
Gemeindeverwaltung Rathaus in Lichtensteig.
Gemeindeverwaltung Rathaus in Lichtensteig. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni 2023 statt.

Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2023 über leer stehende Häuser oder Wohnungen verfügen und solche verkaufen oder vermieten dies bis Freitag, 2. Juni 2023, dem Frontoffice, Maurine Gübeli telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Die Mitarbeit ist obligatorisch

Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Als Leerwohnungen im Sinne der Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2023 zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Lichtensteig