Lichtensteig

    Lichtensteig SG: Prämienverbilligung 2027 – Anmeldung ab sofort möglich

    Stadt Lichtensteig
    Stadt Lichtensteig

    Toggenburg,

    Versicherte in bescheidenen Verhältnissen können die Prämienverbilligung 2027 ab sofort beantragen. Die AHV-Zweigstelle Lichtensteig SG berät auf Wunsch.

    Lichtensteig SG
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2027 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen haben. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2027 massgebend. Das Formular kann ab sofort online ausgefüllt und abgeschickt werden.

    Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2027.

    Für Anmeldungen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, entsteht der Anspruch auf Prämienverbilligung ab dem Monat der Anmeldung. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

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