Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, will die Gemeinde Lütisburg eine Vereinigung mit Bütschwil-Ganterschwil eingehen.

Der Gemeinderat Lütisburg und der Primarschulrat Lütisburg haben sich im Rahmen der Festlegung ihrer Legislaturziele mit dem Thema «Gestaltung der Zukunft der Gemeinde Lütisburg» befasst und verschiedene Varianten geprüft.
Einstimmig kamen die Räte zum Schluss, eine Vereinigung mit der Gemeinde Büt-schwilGanterschwil inkl. Inkorporation der Primarschulgemeinde Lütisburg und der Oberstufenschulge-meinde BuGaLu anzustreben und zu prüfen.
Die entsprechenden Anfragen wurden sowohl vom Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil als auch vom Oberstufenschulrat BuGaLu positiv beantwortet.
Orientierung in Richtung Neckertal
Bereits in den Jahren 2015/2016 wurde eine Vereinigung der Gemeinden Bütschwil- Ganterschwil und Lütisburg thematisiert und geprüft. Im Verlaufe des Prozesses wurde damals auch die Gemeinde Oberhelfenschwil in das Projekt involviert.
An der Grundsatzabstimmung im November 2016 hat die Bürgerschaft der Gemeinde Lütisburg die Prüfung der Vereinigung knapp abgelehnt. In der Zwischenzeit hat sich die Gemeinde Oberhelfenschwil in Richtung Neckertal orientiert.
Die neuerliche Prüfung einer Vereinigung der Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg bietet vielseitige Chancen. Diese gilt es aus Sicht aller beteiligten Räte zu nutzen. Die wirtschaftlichen Vorteile stehen dabei nicht an erster Stelle.
Die angestrebte Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil-Lütisburg würde rund 6'600 Einwohnende zählen und eine reine Einheitsgemeinde bilden. Allein schon aufgrund der Grösse der Gemeinde dürfte man im Toggenburg und auch im Kanton St. Gallen noch mehr Gewicht erhalten.
Weitere Schritte
Nebst der Stärkung der öffentlichen Verwaltung könnte die heute bereits enge Zusammenarbeit der Schulen weiter vertieft werden. Weiter werden sich die zu erwartenden Entschuldungsbeiträge des Kantons positiv auf die Finanzen der vereinigten Gemeinde auswirken.
Als nächster Schritt werden sich die Präsidien mit der Projektorganisation und dem zeitlichen Ablauf befassen. Danach werden die Ortsparteien sowie die gesamte Bevölkerung in das Projekt involviert. Es ist geplant, die Grundsatzabstimmung im Verlaufe des Jahres 2022 durchzuführen.