Finanzausgleich: Neuregelung würde Budget spürbar belasten
Wird der Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz am 18. Mai 2025 angenommen, führt dies zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 220'000 Franken für Kirchberg.

Wie die Gemeinde Kirchberg berichtet, wird am 18. Mai 2025 im Kanton St. Gallen über mehrere Vorlagen abgestimmt, darunter der Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz, der auch Kirchberg betrifft. Wird die Vorlage angenommen, würde die Kirchberger Jahresrechnung jährlich wiederkehrend mit rund 220'000 Franken belastet werden.
Der innerkantonale Finanzausgleich gleicht finanzielle Unterschiede zwischen den politischen Gemeinden aus. Der Kanton bezahlt dabei Ausgleichsbeiträge an Gemeinden mit geringerer Steuerkraft sowie an Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen.
Aktuell erhalten 65 der 75 St. Galler Gemeinden einen Ausgleichsbeitrag. Auch die Politische Gemeinde Kirchberg erhält durch den innerkantonalen Finanzausgleich jährlich rund zehn Millionen Franken.
Anpassungen am Finanzausgleich mit Folgen für Gemeinden
Dieser Finanzausgleich ist grundsätzlich ein sinnvolles Instrument, dafür ist der Gemeinderat sehr dankbar. Der St. Galler Kantonsrat möchte nun jedoch eine Anpassung am Finanzausgleich vornehmen.
Unter anderem soll die Stadt St. Gallen mehr Geld für die Zentrumslasten erhalten. Weil der beim Finanzausgleich zur Verfügung stehende Gesamtbetrag nicht einfach um den gleichen Betrag erhöht werden soll, sind auch weitere Anpassungen geplant.
Diese Massnahmen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Gemeinden. Dabei gibt es Gemeinden, die profitieren und Gemeinden, die verlieren.
Kirchberg rechnet mit jährlicher Mehrbelastung
Bei dieser Vorlage zählt die Gemeinde Kirchberg zu den Gemeinden, welche durch die neue Regelung übermässig stark belastet würden. Wird dem V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz am 18. Mai 2025 zugestimmt, wird die Politische Gemeinde Kirchberg gemäss Berechnung des Kantons jährlich rund 220'000 Franken weniger Beiträge erhalten.
Die Jahresrechnung würde folglich wiederkehrend mit diesem Betrag belastet. Wenn dieser Betrag nicht an einem anderen Ort eingespart wird, würde das eine Steuererhöhung von gut einem Steuerprozent bedeuten.