Toggenburg

Projekt «Johannisbächli West» bringt Umleitungen

Ab 5. Mai 2025 startet der Ausbau des Johannisbächlis West in Bütschwil. Das Projekt entlastet die Kläranlage und führt zu temporären Verkehrseinschränkungen.

Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, fliesst seit Jahrzehnten das Johannisbächli West über die Mischwasserkanalisation in die ARA Bütschwil, was die Kanalisation und die Kläranlage unnötig belastet.

Im Zuge der Umfahrung Bütschwil wurde der «Teil Ost» realisiert, jedoch läuft das Bachwasser weiterhin über die Kanalisation in die Kläranlage. Mit dem Projekt «Teil West» wird diese Lücke nun geschlossen.

Künftig wird das Meteorwasser über eine neue Eindolung in das offengelegte Gerinne im Abschnitt «Kantonsstrasse bis Thur» geleitet. Zudem wird durch diese Massnahme die Möglichkeit geschaffen, ein Teilgebiet des Steinbüelbächlis in die Offenlegung einzubinden.

Verkehrsbehinderungen während Bauzeit

In den vergangenen Wochen wurden die Vorbereitungsarbeiten für den Ausbau des Johannisbächlis West, Bütschwil, ausgeführt. Am kommenden Montag, 5. Mai 2025, beginnt die Oberhänsli Bau AG, Mosnang, mit dem Wasserbauprojekt.

Von den ersten beiden Etappen ist die Landstrasse, Bütschwil, betroffen. Diese zwei Etappen haben zur Folge, dass der Verkehr von Mai 2025 bis voraussichtlich August 2025 einseitig geführt werden muss.

Gegen Ende dieser Bauarbeiten ist eine eintägige Vollsperrung der Landstrasse erforderlich. Die Bevölkerung wird rechtzeitig darüber informiert.

Elektroladestationen zeitweise nicht verfügbar

Während circa zwei Monaten werden die Parkplätze nordseitig des Gemeindehauses (inklusive Elektroladestationsplätze) als Installationsplatz gebraucht. Sie können in dieser Zeit deshalb nicht genutzt werden.

Die Bauherrschaft und die beauftragte Unternehmung setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis.

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