Die Gemeinde Lütisburg führt die Zertifkatspflicht ein
Seit dem 13. September 2021 gilt die Covid-Zertifikatspflicht. Eine Reihe an gemeindlichen Angeboten können nur noch mit einem Zertifikat besucht werden.

Wie die Gemeinde Lütisburg mitteilt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszudehnen. Grund dafür ist die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.
Diese Ausdehnung gilt voraussichtlich bis zum 24. Januar 2022. Neu gilt die Zertifikatspflicht für Innenräumen von Restaurants und Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos), Veranstaltungen in Innenräumen (zum Beispiel Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen).
Ausnahme sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen.
Zertifikat darf von Arbeitgebern genutzt werden
Das Zertifikat darf von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Weiter schickt der Bundesrat zwei Vorlagen bis zum 14. September 2021 in Konsultation: Zu den Einreisebestimmungen von nicht genesenen und nicht geimpften Personen sowie zum Zugang zum Covid-Zertifikat für Personen, welche im Ausland geimpften wurden.
Flankierend zur neuen bundesrechtlichen Zertifikatspflicht, von welcher der Schulunterricht ausgenommen ist, und auf Empfehlung des Kantonsarztamtes verfügt das Bildungsdepartement die Rückkehr zur Maskenpflicht in den Schulräumen.
Sie gilt seit dem 13. September 2021 bis zwei Wochen nach den Herbstferien für alle Lehrpersonen und weiteren Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II.