Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, hat der Bundesrat am 3. März 2023 die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von E-Voting erteilt.
Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG).
Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Somit können ab dem Urnengang vom 18. Juni 2023 angemeldete Stimmberechtigte aus fünf Pilotgemeinden (Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau) sowie alle im Kanton St.Gallen registrierten Auslandschweizer ihre Stimme wieder elektronisch abgeben.

Anfang März 2023 haben alle Stimmberechtigten der Gemeinde Kirchberg per Post vom Dienst für Politische Rechte des Kantons St.Gallen den Informationsflyer «Abstimmen und Wählen geht jetzt auch digital» erhalten.

Darin ist Schritt für Schritt erklärt, wie sich Interessierte für das E-Voting anmelden können.

Anmeldefrist endet am 20. April 2023

Im Zuge des Anmeldeverfahrens für E-Voting wird ein SG-Login-Konto benötigt, welches auch die Basis für weitere E Services des Kantons darstellt.

Für die Registrierung benötigt man ein Smartphone sowie die AHV-Nummer.

Die Frist für die Anmeldung für den Urnengang vom 18. Juni 2023 endet am 20. April 2023.

Den Stimmberechtigten wird das Stimmmaterial zugesendet

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen sind vor jeder Abstimmung oder Wahl möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.

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