Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, tritt das am 20. Juni 2023 erlassene Urlaubsreglement nach ungenutzter Referendumsfrist per 1. März 2024 in Kraft.
Die Volg Filiale der Gemeinde Kirchberg (SG).
Die Volg Filiale der Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Mit dem im vergangenen Jahr erarbeiteten Urlaubsreglement wurde eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen, in welcher die Urlaube, Absenzen und Dispensationen von Schülern geregelt sind.

Darin festgehalten sind auch die neuen Zuständigkeiten im Hinblick auf die Ablösung des Schulrates durch eine Bildungskommission.

Für das Reglement ist innerhalb der Referendumsfrist kein Begehren um Durchführung einer Volksabstimmung eingegangen.

Damit hat die Bürgerschaft dem Urlaubsreglement zugestimmt. Per 1. März 2024 wird dieses in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Kirchberg (SG)