Bütschwil-Ganterschwil weist auf korrekte Bildernutzung hin
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil meldet, muss bei der Verwendung der Bilder für die Beiträge im Mitteilungsblatt die Quelle korrekt genannt werden.

Der primäre Zweck des Mitteilungsblattes besteht in der Veröffentlichung von Gemeindeinformationen und den Publikationen von amtlichen Mitteilungen.
Sekundär werden Informationen von öffentlichem Interesse (Schule, Kirche, Körperschaften, Vereine und so weiter) veröffentlicht.
Weiter dient das Mitteilungsblatt als Informationsplattform für die Bevölkerung der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil.
Es gilt jedoch zu beachten, dass wenn Bilder von befreundeten Institutionen/Personen für Informationen im Mitteilungsblatt zur Verfügung gestellt werden, die Publikation mit einer Quellenangabe und/oder Link (Urhebernachweis) zu versehen ist.
Die illegale Nutzung von Bildmaterial
Korrekterweise müssen in der Regel Fotograf, Agentur und Quelle genannt werden.
Weiter darf niemand für seinen Beitrag einfach via Google-Bildersuche Fotos kopieren und diese dann verwenden, ansonsten liegt ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vor.
Die illegale Nutzung von Bildmaterial und deren Veröffentlichung auf der Webseite sowie dem Mitteilungsblatt der Gemeinde haben Schadenersatzforderungen sowie allenfalls Strafen nach Urheberrechtsgesetz (URG) zur Folge.
Auf eine korrekte Bildnutzung ist zu achten
Der Kauf einer Lizenz ermöglicht die Verwendung eines Fotos. Bildagenturen bieten Bilder zur Lizenzierung an.
Mit einer Lizenz kauft man ein Bild aber nicht vollumfänglich, sondern lediglich ein gewisses Nutzungsrecht.
Im Lizenzvertrag werden dazu Zweck, Dauer und Reichweite der Veröffentlichung definiert.
Die Gemeinde bittet sämtliche Einsender von Berichten, Informationen und Inseraten für das Mitteilungsblatt die Bildnutzung zu beachten.