Bütschwil-Ganterschwil straft illegale Entsorgung im Wald ab
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil schreibt, ist es verboten, Gartenabfälle im Wald zu entsorgen. Verstösse werden mit einer Busse geahndet.

Pflanzen werden zurückgeschnitten, der Rasen gemäht, der alte Laubhaufen entsorgt. Nicht alles Grüngut landet aber da, wo es soll. Manch ein Hobbygärtner entsorgt seine Gartenabfälle im Wald, statt sie sachgerecht zu entsorgen.
Abfälle haben in der Natur nichts zu suchen – das gilt für Siedlungsabfälle genauso wie für Grüngut und Aushubmaterial. Das Ablagern von Abfällen ist generell verboten. Das Ablagern von Schnittgut beispielsweise im Wald führt dem Waldboden fremde Nährstoffe zu, was aus ökologischer Sicht nicht erwünscht ist.
Werden Abfälle in der Natur entsorgt, können die gefährlichen Stoffe in den Boden gelangen und schliesslich das Grundwasser verunreinigen. Zudem werden Abfälle zahlreichen Tieren zum Verhängnis, wenn sie sich darin verfangen oder Abfälle mit Nahrung verwechseln und sie fressen.
Wilde Deponien sind verboten
Das Ablagern von Abfällen an Orten, wo schon Abfall liegt (wilde Deponie), ist verboten. Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden. Wer Abfälle ausserhalb von bewilligten Deponien ablagert, wird mit Busse bestraft.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, ihre Abfälle vorschriftsgemäss zu entsorgen, das heisst, der ordentlichen Abfuhr (Kehricht- oder Bioabfuhr) mitzugeben oder direkt in eine bewilligte Deponie beziehungsweise Entsorgungsanlage zu bringen.