Bütschwil-Ganterschwil gibt Hinweise zum Winterdienst
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, werden Einwohner gebeten, den Hinweisen der Gemeinde über den Winterdienst zu folgen.

In den höheren Lagen hat der Winter bereits Einzug gehalten.
Das Bauamt bittet die Bevölkerung, bei schlechten Witterungsverhältnissen gegenüber dem Winterdienst Toleranz und Verständnis zu zeigen.
Die Räumungsequipen bemühen sich, die Strassen und Trottoirs in einem möglichst guten Zustand zu halten.
Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen – und zwar auch dann, wenn Nassschnee darauf liegt.
Motorfahrzeuge sind nicht im öffentlichen Strassenbereich zu parkieren
Motorfahrzeuge sind möglichst auf privaten Stellplätzen und nicht im öffentlichen Strassenbereich zu parkieren.
Leider behindern parkierte Motorfahrzeuge die Räumungsarbeiten immer wieder.
Entsteht an diesen Fahrzeugen ein Schaden durch die Schneeräumung, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die Gefahr des Winterdienstes zu informieren
Die privaten Grundeigentümer sind verpflichtet, die «Schneemaden», welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selber wegzuschaufeln.
Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und stark und brauchen zur Räumung des schweren Schnees ein gewisses Tempo.
Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder über diese spezielle Gefahr zu informieren.
Hydranten dürfen nicht verdeckt werden
Den Fahrzeugen, welche sich mit gelbem Drehlicht und durch das Eigengeräusch bemerkbar machen, ist aus dem Weg zu gehen.
Schnee ist nicht um die Hydranten zu deponieren. Ein ausgeschaufelter Hydrant erhöht die Sicherheit in einem Brandfall massiv.