Bütschwil-Ganterschwil

Bürgerbeteiligung an Solarprojekt in Bütschwil-Ganterschwil

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil angibt, ermöglicht sie eine Solarinvestition für 465 Franken pro Quadratmeter auf Feuerwehrdepot-Dach.

Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Dach des Werkhofes Hofacker in Bütschwil wird in diesem Jahr saniert. Gleichzeitig werden zwei Photovoltaik-Anlagen installiert.

Die PV-Anlage auf der Dachhälfte des Bauamtes produziert den Strom für den Eigengebrauch des Werkhofes. Der Überschuss wird ins Netz eingespiesen.

Die Dachfläche über dem Feuerwehrdepot (Dach Ost Richtung Hofackerstrasse) steht interessierten Bürgern für eine Beteiligung zur Verfügung.

Die Inbetriebnahme ist auf Januar 2024 vorgesehen

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil will so insbesondere Mietern aber auch weiteren interessierten Personen die Möglichkeit bieten, in Solarstrom zu investieren.

Die Inbetriebnahme ist auf Januar 2024 vorgesehen. Insgesamt stehen rund 500 Quadratmeter Photovoltaik-Fläche zur Verfügung, welche jährlich voraussichtlich rund 99'000 Kilowattstunden produzieren.

Bürger können sich mit 465 Franken pro Quadratmeter an der Anlage beteiligen. Der Preis von 465 Franken ist einmalig und für die Dauer der technischen Laufzeit von 25 Jahren berechnet.

Jeweils Ende Jahr wird die Gemeinde als Betreiberin der Anlage den effektiv produzierten Strom mit der aktuellen Einspeisevergütung der rwt Regionalwerk Toggenburg AG den Beteiligten vergüten.

Voraussetzung ist der Wohnsitz in Bütschwil-Ganterschwil

Alle weiteren Informationen und das Anmeldeformular sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Die Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass die Interessierten ihren Wohnsitz beziehungsweise juristische Personen ihren Sitz in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil haben.

Damit sich möglichst viele Personen an der Anlage beteiligen können, ist das Angebot pro Person beziehungsweise Haushalt beziehungsweise Betrieb auf maximal zehn Quadratmeter beschränkt.

Interesse an grösseren Beteiligungen wird bei entsprechender Verfügbarkeit geprüft.

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