Auf Pfingsten werden im Kanton St. Gallen die Regelungen für Besuche in Alters- und Pflegeheimen oder in Behinderten-Einrichtungen gelockert. Es gelten aber weiterhin besondere Vorschriften.
Risikopatienten Schnelltests Coronavirus
Coronavirus Vor dem Besuch von Risikopatienten sind die Schnelltests keine gute Option. - Keystone

Die neuen Regelungen gelten ab dem 30. Mai. Danach dürfen Besuche in allen Räumlichkeiten der Heime und damit auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, in Restaurationsräumen oder auch im Gartenbereich stattfinden, teilte das Gesundheitsdepartement am Mittwoch mit.

Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine Hygienemaske tragen. Es braucht eine Voranmeldung und die Anzahl der Besuchenden bleibt auf zwei Personen pro Heimbewohnerin oder Heimbewohner beschränkt. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden erfasst.

Als weitere Lockerungsmassnahme wird auf die Isolation der neu in die Heime eintretenden Bewohnerinnen und Bewohner verzichtet. Freiwillige Helferinnen und Helfer über 65 Jahre könnten ihre Tätigkeit in den Heimen wieder aufnehmen, heisst es in der Mitteilung.

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