

Bantiger
Volksabstimmung zum Budget 2022 in Bolligen
Der Versammlungsbeschluss zum Budget 2022 in Bolligen muss zusätzlich einer Volksabstimmung unterbreitet werden.

Ad
An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 wurde das Budget 2022 mit einer erhöhten Liegenschaftssteuer von neu 1,2 Prozent des amtlichen Wertes mit klarem Mehr genehmigt.
Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Mit 446 gültigen Unterschriften kam das Referendum gültig zustande.
Somit muss der Versammlungsbeschluss zum Budget 2022 zu seiner Bestätigung gemäss Art. 11b Abs. 3 der Gemeindeverfassung Bolligen (GEB) zusätzlich einer Volksabstimmung unterbreitet werden.
Ad
Ad