Ittigen: «Basisstufe Eyfeld» nimmt eine weitere Hürde
Wie die Gemeinde Ittigen angibt, hat der Gemeinderat den Erlass der Zone «Eyfeld» zuhanden der Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.

Für den Standort Eyfeld sind zwei Basisstufen, Räumlichkeiten für die Tagesschule sowie ein Mehrzweckraum (mit Option für die Quartiernutzung) auf der Parzelle Nummer 717 zu errichten.
Mit Erlass der neuen Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 16 «Eyfeld» sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftigen schulischen Nutzungen sowie die Bedürfnisse der Quartierbewohnenden bezüglich Quartiertreffpunkt mit öffentlichem Quartierplatz geschaffen werden.
Die Mitwirkungsunterlagen lagen vom 30. März bis 1. Mai 2023 öffentlich auf, drei Eingaben wurden eingereicht.
Diese richten sich insbesondere an das Neubauprojekt «Basisstufe Eyfeld» und nicht an das eigentliche Planerlassverfahren und beinhalten Themen wie Sicherheit oder die Nutzung des Quartierplatzes.
Wichtige Schritte in der Gemeindeplanung und Zonenänderungen
Die Anliegen führen zu keinen materiellen Anpassungen der Planvorlage und werden mit dem Wettbewerbsprogramm berücksichtigt.
Der Mitwirkungsbericht kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Erlass der Zone für öffentliche Nutzung ZöN 16 «Eyfeld» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan eins und Baureglement) sowie die damit verbundene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nummer 320.3 «Zone mit Planungspflicht (ZPPa) Nummer 18 Kirschenacker/Eyfeld» und Überbauungsordnung «Erschliessung Eyfeld» wurden zuhanden der Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) freigegeben.