Gemeinde ruft zur Meldung leerer Wohnungen auf
In Ittigen müssen leere Wohnungen und Einfamilienhäuser, die per 1. Juni 2026 leer stehen, der Abteilung Bau bis spätestens 22. Mai 2026 gemeldet werden.

Wie die Gemeinde Ittigen mitteilt, hat das Bundesamt für Statistik eine Leerwohnungszählung angeordnet.
Hauseigentümer oder Verwalter, die per 1. Juni 2026 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Abteilung Bau Ittigen zu melden.
Die Meldung an die Abteilung Bau hat bis am 22. Mai 2026 zu erfolgen. Das entsprechende Formular kann bei der Abteilung Bau telefonisch oder per E Mail angefordert werden.










