Wie die Gemeinde Bolligen bekannt gibt, aktualisiert sie die amtliche Vermessung mit der Ersterhebung von Los elf. Die Arbeiten werden Mitte März 2024 beginnen.
Einwohnergemeinde Bolligen.
Einwohnergemeinde Bolligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Teile der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Bolligen stammen noch aus dem vorletzten Jahrhundert (1880) und sind vom Bund erst provisorisch anerkannt.

Mit der Durchführung sogenannter Ersterhebungen werden abgegrenzte Gebiete (Lose) neu vermessen und definitiv anerkannt.

Die Gemeinde Bolligen hat sich entschieden, mit der Ersterhebung Los elf die amtliche Vermessung des letzten Teilgebietes auf den neusten Stand zu bringen.

Die Arbeiten der Ersterhebung, bestehend aus Vermarkungsrevision und Ersterhebung (Neuvermessung), wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben und an den Ingenieur-Geometer Hans-Rudolf Moser mit der Firma Bbp Geomatik AG vergeben.

Rekonstruktion fehlender Grenzpunkte in bebauten Gebieten

In den bebauten Gebieten des Loses elf besteht die Vorgabe, dass fehlende Grenzpunkte im Radius von 50 Meter um bewohnte Gebäude oder aber Betriebsgebäude grösser als 100 Quadratmeter zu rekonstruieren und zu versichern sind.

In den Waldgebieten des Loses elf findet keine Vermarkungsrevision statt. Es werden nur die Grenzzeichen der Umrandungen der Waldflächen aufgesucht.

Innerhalb dieser Waldflächen wird lediglich eine Digitalisierung/Neuberechnung der Grenzpunkte durchgeführt. Die Vermarkung wird nicht revidiert.

Verfahren in übrigen Gebieten

In den übrigen Gebieten (offene Flur et cetera) wird ebenfalls das Verfahren mit vereinfachter Vermarkungsrevision angewendet, aber es werden sämtliche Grenzpunkte gesucht und visuell überprüft.

Vorhandene und als gut befundene Grenzpunkte (GP) werden neu eingemessen. Schiefe oder defekte GP werden nicht aufgerichtet oder ersetzt.

Fehlende GP werden nur auf Wunsch der Grundeigentümer rekonstruiert und neu gesetzt.

Die betroffenen Grundeigentümer sind gebeten, nach Möglichkeit verdeckte Grenzzeichen in diesen Gebieten freizulegen.

Möglichkeit der Grenzbereinigung ohne Notar und Grundbuchamt

Allfällige Kosten für die Vermarkung werden nach dem kantonalen Geoinformationsgesetz Artikel 58 auf die Grundeigentümer überwälzt, sofern eine Punktversicherung (Markstein, Bolzen) gewünscht oder notwendig ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, Grenzverläufe ohne Mitwirkung von Notar und Grundbuchamt zu bereinigen.

Wünsche hinsichtlich Grenzbereinigungen sind möglichst frühzeitig an den stellvertretenden Projektleiter, Herr René Gander, telefonisch oder die Messequipe vor Ort zu richten.

Neuvermessung nach Grenzbegehung

Anschliessend an die Grenzbegehung/Vermarkungsrevision werden die Grenzpunkte und die Detailpunkte (Gebäude, Mauern, Strassen et cetera) neu vermessen und die Objekte im Datensatz der amtlichen Vermessung erfasst.

Es ist unumgänglich, dass die Vermessungsspezialisten die Grundstücke mehrmals betreten müssen.

Das Geometerbüro wird bemüht sein, die Kulturen und Gartenanlagen zu schonen und keinen Schaden zu verursachen.

Start der Feldarbeiten im März 2024 geplant

Die Kosten der Vermessung werden durch Bund, Kanton und Gemeinde getragen. Es ist vorgesehen, mit den Feldarbeiten im März 2024 zu beginnen.

Über die Auflage der überarbeiteten Grundbuchpläne werden die Einwohner zu gegebener Zeit schriftlich informiert.

Bei Fragen zur Ersterhebung steht ebenfalls der stellvertretende Projektleiter René Gander für eine fachliche Beratung gerne telefonisch zur Verfügung.

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