Wie die Gemeinde Bolligen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher bis zum 20. November 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Bolligen
Bolligenstrasse in Bolligen bei Bern. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenrecht unter anderem vor: Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 Meter und ein seitlicher Abstand von 25 Zentimeter freigehalten werden.

Die Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden

Eine Skizze des Lichtraumprofils kann auf der Homepage der Gemeinde Bolligen eingesehen werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen und Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.

Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand beziehungsweise 0.5 Metern ab Gehweghinterkante.

Der Winter ist der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter, November bis März, dies sowohl aus der Sicht der Pflanzen als auch der Tiere – insbesondere der Vögel. Vorteilhaft wird relativ grosszügig geschnitten.

Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, sodass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann. Bei dieser Gelegenheit weist die Gemeinde Bolligen auf den gratis Häckseldienst hin, welcher vom 8. bis 10. November 2021 stattfindet.

Strassenanstösser werden gebeten, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass gemäss obiger Definition zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens am 20. November 2021 zurückgeschnitten sein.

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