Die Gemeindeversammlung von Bolligen hat die Erweiterung des alten Schulhauses zur Überarbeitung einer ganzheitlichen Schulraumplanung zurückgewiesen.
Altes Schulhaus Bolligen. (Symbolbild) - Gemeinde Bolligen
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Wie die Gemeinde Bolligen mitteilt, waren bei der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 423 Stimmbürger beziehungsweise 9,3 Prozent von insgesamt 4535 Stimmberechtigten anwesend.

Das Budget 2023 inklusive Festsetzung der Steueranlage auf 1,6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), die Liegenschaftssteuer von 1,2 Promille des amtlichen Werts (wie bisher) und der Hundetaxe auf 100 Franken pro Hund (wie bisher) wurde mit wenigen Gegenstimmen genehmigt.

Vom Investitionsprogramm 2023 mit 11'872'200 Franken Nettoinvestitionen wurde Kenntnis genommen.

Die Erweiterung des alten Schulhauses wurde abgelehnt

Der Antrag des Gemeinderates betreffend des Verpflichtungskredits zur Sanierung und Erweiterung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113 von 10'400'000 Franken wurde mit klar überwiegender Mehrheit und wenigen Gegenstimmen zur Überarbeitung einer ganzheitlichen Schulraumplanung zurückgewiesen.

Einwohner für eine Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse ohne Begegnungszone

Der Antrag des Gemeinderates betreffend dem Verpflichtungskredit zur Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse von 2'630'000 Franken (159 Stimmen) ist dem Gegenantrag mit einem Verpflichtungskredit von 2'500'000 Franken ohne Begegnungszone, ohne Verweilmöglichkeiten und ohne Begrünung (170 Stimmen) unterlegen.

Werkleitungen in Bolligen- und Krauchthalstrasse wurden kostengünstiger saniert

Die Kreditabrechnung zu den Werkleitungserneuerungen in der Bolligen- und Krauchthalstrasse im Betrag von 2'085'918,25 Franken mit einer Unterschreitung von 614'081,75 Franken gegenüber dem Kreditbeschluss von 2,7 Millionen Franken wurde von der Gemeindeversammlung zur Kenntnis genommen.

Kreditüberschreitung bei der Sanierungsleitung Ferenberg-Feld-Vechigen

Die Kreditabrechnung zur Sanierungsleitung Ferenberg-Feld-Vechigen im Betrag von 340'524,35 Franken mit einer Überschreitung von 524,35 Franken gegenüber dem Kreditbeschluss von 340'000 Franken wurde zur Kenntnis genommen.

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