Wie die Gemeinde Bolligen mitteilt, bereitet sich der Winterdienst auf die Schneeräumungsarbeiten vor und bittet die Einwohner um Rücksichtnahme.
Einwohnergemeinde Bolligen.
Einwohnergemeinde Bolligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten die Gemeinde, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.

Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer beziehungsweise der Mieter der betreffenden Objekte.

Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Der Zustand des Strassennetzes wird überwacht

Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Ab November 2023 bis Ende März 2024 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 3 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht.

Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.

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