Wilderswil

Veranlagung der Tourismusförderungsabgabe in Wilderswil

Wie die Gemeinde Wilderswil mitteilt, haben nun wieder sämtliche Tourismusförderungsabgabe-Pflichtigen den Erhebungsbogen bis 15. März 2024 auszufüllen.

Blick auf Wilderswil.
Blick auf Wilderswil. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Seit der Einführung der Tourismusförderungsabgabe (TFA) auf den 1. Januar 2004 ist wiederum eine vierjährige Veranlagungsperiode (2020 bis 2023) abgelaufen.

Somit haben nun wieder sämtliche TFA-Pflichtigen den Erhebungsbogen auszufüllen.

Der Erhebungsbogen 2024 dient zur Veranlagung der Tourismusförderungsabgabe für die Jahre 2024 bis 2027.

Den Erhebungsbogen erhält man per Post zugestellt. Wenn dies nicht passiert ist, findet man den Erhebungsbogen auf der Gemeindewebseite zum Herunterladen.

Eingabe vom Erhebungsbogen bis 15. März 2024

Bei Fragen stehen Yvonne Häsler, Tourismusorganisation Interlaken, von Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr gerne zur Verfügung.

Man soll beachten, dass man beim Ausfüllen der Branche im Erhebungsbogen die Ziffer aus dem Anhang zur Verordnung und nicht den Buchstaben aus dem Anhang zum Reglement einsetzen muss.

Die Eingabe vom Erhebungsbogen soll bis am 15. März 2024 erfolgen.

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