Revidierte Organisationsverordnung ist in Oberried einsehbar
Wie die Gemeinde Oberried am Brienzersee informiert, liegt die neue Organisationsverordnung vom 22. Januar bis 21. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung auf.

Öffentliche Auflage erfolgt gemäss Artikel 30 OgR und fakultatives Referendum gemäss Artikel 29 OgR.
Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 9. Januar 2024 und gestützt auf Artikel 15 Absatz acht Buchstabe c OgR revidierte Organisationsverordnung liegt vom 22. Januar bis zum 21. Februar 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung in Oberried auf.
Gestützt auf Artikel 29 Absatz eins in Verbindung mit Artikel 15 Absatz acht OgR können mindestens fünf Prozent der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Organisationsverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried einreichen.
Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.