Meiringen verfügt eine neue Verkehrsmassnahme in der Hausenstrasse

Wie die Gemeinde Meiringen informiert, gilt ab Aufstellung der Signale und Strassenmarkierungen kein Vortritt bei der Ausfahrt Landi in die Hausenstrasse.

Verkehrsregeln
Verkehr. (Symbolbild) - Keystone

Der Gemeinderat von Meiringen verfügt gestützt auf das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die Verkehrsbeschränkung «kein Vortritt» bei der Ausfahrt Landi in die Hausenstrasse und von der Hausenstrasse in die Hausenstrasse. Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale sowie der Strassenmarkierungen in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

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