Wie die Gemeinde Lauterbrunnen mitteilt, wurden die Mitarbeiter im Abstimmungs- und Wahlbüro für die Wahl am 12. März 2023 aufgeboten.
Lauterbrunnen gemeindepräsident
Blick in die Gemeinde Lauterbrunnen im Kanton Bern. - Google Earth
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Der Gemeinderat hat in Ausführung von Artikel 35 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 für die Bestellung der Ausschüsse zu sorgen.

Für die Mitarbeit im Abstimmungs- und Wahlbüro sind bei der Wahl am 12. März 2023 in Lauterbrunnen von 10 bis 11 Uhr Frau Monika Bührer und Herr Bruno Reinhard aufgeboten.

In Isenfluh übernimmt von 9.30 bis 10.30 Uhr Herr René Léchot-Araf die Aufgabe.

Für das Auszählen der Resultate ab 11 Uhr im Gemeindehaus Adler in Lauterbrunnen, werden ebenfalls Frau Monika Bührer und Herr Bruno Reinhard aufgeboten.

Ablehnung der Mitwirkung

Die Mitwirkung in einem nichtständigen Stimmausschuss kann gemäss Artikel 73, Absatz drei Gesetz über die politischen Rechte (GPR), wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen, welche die Ausübung des Amtes verhindern oder unzumutbar machen, abgelehnt werden.

Wer sich ohne Grund weigert, als nichtständiges Mitglied eines Stimmausschusses zu amten, wird mit Busse bis 500 Franken bestraft.

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