Interlaken-Oberhaslis Regierungsstatthalter, Martin Künzi, teilte mit, dass in den meisten der untersuchten Alphütten-Fälle Ausnahmebewilligungen vorliegen.
Alphütte umgben von Wiesen und Berge im Hintergrund - Keystone
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Im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli ist es gemäss dem Regierungsstatthalter nicht flächendeckend zu illegalen Umnutzungen von Alphütten und Weidhäusern gekommen. In den meisten der untersuchten Fälle lägen Ausnahmebewilligungen vor.

Dies teilte Regierungsstatthalter Martin Künzi am Freitag mit. Der von der Zeitung «Blick» erhobene Vorwurf, wonach zahlreiche Alphütten illegal umgenutzt und ausgebaut würden, habe sich «bei weitem nicht erhärtet», schreibt Künzi.

Demnach überprüfte der Regierungsstatthalter eine Liste von 30 Weidhäusern und Alphütten in seinem Verwaltungskreis. In der «grossen Mehrheit» der Fälle seien – zum Teil vor längerer Zeit – raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligungen für die Umnutzung zu nichtlandwirtschaftlicher Wohnnutzung erteilt worden.

Wo hingegen baupolizeilicher Klärungsbedarf bestehe, werde gegebenenfalls ein Verfahren eröffnet und so weit nötig die Wiederherstellung verfügt, heisst es in der Mitteilung weiter. Da ein grosser Teil der betroffenen Hütten im Winter nicht zugänglich sei, erfolgten die Überprüfungen erst im Frühsommer 2022.

Kein Anlass für eigene aufsichtsrechtliche Untersuchungen vorhanden

Den Gemeindebehörden seines Verwaltungskreises stellt Künzi ein gutes Zeugnis aus. Sie bemühten sich ernsthaft darauf, «ihre anspruchsvollen gesetzlichen Aufgaben korrekt wahrzunehmen.» Es gebe für ihn deshalb keinen Anlass für eigene aufsichtsrechtliche Untersuchungen zur Umnutzung von Alphütten.

Der «Blick» hatte in einer Artikelserie über «luxuriös ausgebaute Alphütten» berichtet, denen vielfach eine Bewilligung fehle oder deren Existenz von den Gemeindebehörden gar «vertuscht» würden.

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