Wie die Gemeinde Interlaken angibt, findet am 7. Februar 2023 die öffentliche Infoveranstaltung über das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) statt.
Eingang zur Gemeindeverwaltung Interlaken mit der Gedenktafel für Henri Guisan (links).
Eingang zur Gemeindeverwaltung Interlaken mit der Gedenktafel für Henri Guisan (links). - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde Interlaken lädt ein zur öffentlichen Infoveranstaltung über das Räumliche Entwicklungskonzept REK Interlaken.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 7. Februar 2023, von 19.30 bis 21 Uhr, in der Aula des Gymnasiums Interlaken statt.

Die Entwicklung der Gemeinde Interlaken, ihre geänderten Bedürfnisse und neue Rahmenbedingungen machen eine Revision des Zonenplans notwendig.

Der Gemeinderat hat in einem ersten Schritt mit einem räumlichen Entwicklungskonzept (REK) die bisherige räumliche Entwicklung der Gemeinde Interlaken überprüft, um die Stossrichtungen und Eckwerte der Nutzungsplanung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre neu zu definieren.

Verschiedene Themen werden betrachtet

Das REK betrachtet die Themen Siedlung, Bevölkerung, Landschaft, Erholung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur, Grüne beziehungsweise blaue Infrastruktur sowie deren Schnittstellen aus der Sicht der Gemeinde.

Es formuliert Ziele und ein Zielbild und zeigt Strategien und Massnahmen zu deren Erreichung auf.

Das REK wurde von der «nicht ständige Kommission Ortsplanung (nKO)» erarbeitet und in einem «Echoraum» mit Vertretern unterschiedlicher Interessen diskutiert.

Das REK wurde durch den Gemeinderat als Planungsbehörde am 11. Januar 2023 beschlossen und ist für die Gemeindebehörden verbindliche Grundlage für die anstehende Revision des Zonenplans.

Entwicklungskonzept liegt bis 6. März 2023 öffentlich auf

Bevor die Arbeiten am Zonenplan aufgenommen werden, legt der Gemeinderat das Räumliche Entwicklungskonzept vom 2. Februar 2023 bis und mit 6. März 2023 auf der Bauverwaltung zu einer öffentlichen Mitwirkung auf.

Die Unterlagen sind ebenfalls online auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Mit der Mitwirkung zum REK soll überprüft werden, ob die Bevölkerung und weitere Interessierte mit der Analyse, den Herausforderungen und den Zielen des REK einverstanden sind, welche Strategien und Massnahmen als besonders wichtig angesehen werden und ob noch zusätzliche Inhalte berücksichtigt werden sollten.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten, wobei die Eingaben an die Bauverwaltung Interlaken zu richten sind.

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