Wie die Gemeinde Gsteigwiler berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, die Bepflanzung zurückzuschneiden.
Die evangelisch-reformierte Kirche und das Pfarrhaus am Gsteig 3 in Gsteigwiler. Vorne die Lütschine.
Die evangelisch-reformierte Kirche und das Pfarrhaus am Gsteig 3 in Gsteigwiler. Vorne die Lütschine. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder gar in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer.

Auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten, sind gefährdet.

Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer deshalb, Äste und andere Bepflanzungen immer so zurückzuschneiden, dass sie weder in den Strassenraum hineinragen, noch die Erkennbarkeit von Strassensignalisationen beeinträchtigen.

Grundeigentümer sind auch für herabfallendes Laub verantwortlich

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 0,5 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste müssen mindestens 4,5 Meter hoch über der Strasse ragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,5 Meter freigehalten werden.

Auch für die Beseitigung herunterfallender Blätter und Äste sind die Grundeigentümer verantwortlich.

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