Wie die Gemeinde Grindelwald mitteilt, ist für eine Übertragung der Aufgaben an die Gemeinde noch die Zustimmung der Stimmbürger und der Bergschaften nötig.
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild).
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In enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Bergschaften sowie den Verantwortlichen vom Amt für Wald wurden die Grundlagen für die Übernahme der Revierträgerschaft ausgearbeitet. Diesbezüglich muss einerseits der Anhang I der Gemeindeordnung geändert werden und ein neues Reglement für die Forstkommission in Kraft gesetzt werden.

Diese Unterlagen sollen der nächsten Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 den Stimmbürgern zur Genehmigung unterbreitet werden. Zudem müssen die Bergschaften dieser Aufgabenübertragung vor der Gemeindeversammlung auch noch zustimmen.

Zwischenzeitlich hat das Amt für Wald den erforderlichen Antrag für die Vollübertragung der kantonalen Aufgaben gemäss dem kantonalen Waldgesetz unter Vorbehalt, dass die Gemeinde eine forstlich ausgebildete Fachperson anstellt, genehmigt.

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