Die Beschwerde gegen Matten wurde abgewiesen

Im Beschwerdeverfahren gegen Matten zur Anordnung der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 entscheidet der Regierungsstatthalter, die Beschwerden abzuweisen.

Gemeindehaus Matten. - Gemeinde Matten

Im Beschwerdeverfahren gegen die Einwohnergemeinde Matten betreffend Anordnung der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 hat der Regierungsstatthalter entschieden, die Beschwerden abzuweisen.

Zusammenfassend stellt der Regierungsstatthalter fest, dass die angefochtene Anordnung der Urnenabstimmung anstelle der ordentlichen Gemeindeversammlung auf einer genügenden Rechtsgrundlage beruht.

Die Einwohnergemeinde Matten hat das ihr gemäss Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2021 zustehende Ermessen nicht überschritten. Eine Beeinträchtigung der demokratischen Willensbildung bzw. eine Verletzung der politischen Rechte sei nicht ersichtlich.

Damit sind bis auf die Änderung des Baureglements und Zonenplans für die Roll- und Begegnungszone an der Waldeggstrasse alle Beschlüsse der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 rechtskräftig.

Kommentare

Weiterlesen

Digitale Tickets
Nur per Post
Coop
51 Interaktionen
Beliebte Aktionen

MEHR AUS OBERLAND

Wellness-Hotels
3 Interaktionen
Partner schnarcht
Horboden
Wiriehorn BE
A8 Bönigen BE
3 Interaktionen
A8 Bönigen BE
FC Thun Super League
17 Interaktionen
Zuschauer-Rekord!