Im Beschwerdeverfahren gegen Matten zur Anordnung der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 entscheidet der Regierungsstatthalter, die Beschwerden abzuweisen.
Gemeindehaus Matten. - Gemeinde Matten
Ad

Im Beschwerdeverfahren gegen die Einwohnergemeinde Matten betreffend Anordnung der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 hat der Regierungsstatthalter entschieden, die Beschwerden abzuweisen.

Zusammenfassend stellt der Regierungsstatthalter fest, dass die angefochtene Anordnung der Urnenabstimmung anstelle der ordentlichen Gemeindeversammlung auf einer genügenden Rechtsgrundlage beruht.

Die Einwohnergemeinde Matten hat das ihr gemäss Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2021 zustehende Ermessen nicht überschritten. Eine Beeinträchtigung der demokratischen Willensbildung bzw. eine Verletzung der politischen Rechte sei nicht ersichtlich.

Damit sind bis auf die Änderung des Baureglements und Zonenplans für die Roll- und Begegnungszone an der Waldeggstrasse alle Beschlüsse der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 rechtskräftig.

Ad
Ad