Bürger blitzen vor Verwaltungsgericht ab

An der Gemeindeversammlung von Matten bei Interlaken im Juni 2018 ging alles mit rechten Dingen zu. Diesen Schluss zieht das Berner Verwaltungsgericht und weist eine Beschwerde ab.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, bleibt offen. Der am Montag publizierte Entscheid kann an Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Gemeindeversammlung von Matten hat vor Jahresfrist der Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) in eine Aktiengesellschaft zugestimmt. Die Beschwerdeführer hatten Einwände gegen den Verfahrensablauf an der Gemeindeversammlung.

Der Regierungsstatthalter konnte aber keine Rechtsverletzungen erkennen. Das Verwaltungsgericht stützt nun seinen Entscheid.

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