Illnau-Effretikon

Tätsch: Weitere Sprengaktivitäten vorerst untersagt

Die Stadt Illnau-Effretikon verbietet vorsorglich weitere Sprengungen im Tätsch, bis Ermittlungen abgeschlossen und Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind.

Stadthaussaal Illnau-Effretikon.
Stadthaussaal Illnau-Effretikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Illnau-Effretikon mitteilt, hat der Stadtrat entschieden, das Durchführen von weiteren Sprengaktivitäten im Tätsch in Illnau aufgrund der Polizeiverordnung vorsorglich zu verbieten.

Dieses Verbot gilt mindestens so lange, bis die Grundeigentümerin und Betreiberin der «Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch» der Stadt rechtskräftige Unterlagen für weitere Sprengaktivitäten auf dem Areal und die Einhaltung der kommunalen Polizeiverordnung, der kantonalen und eidgenössischen Umweltgesetzgebung sowie des kantonalen Planungs- und Baugesetzes für die Arealnutzungen vorlegen kann und die Ermittlungen der Untersuchungsbehörden abgeschlossen sind. Der entsprechende Beschluss des Stadtrates ist noch nicht rechtskräftig.

Nutzung des Tätsch-Areals

Das Areal «Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch» in Illnau wurde in den 1960er-Jahren erstellt und in der Zwischenzeit umgebaut und erweitert. Seither finden auf dem Areal verschiedene Schulungen für Blaulichtorganisationen, Sprengmeisterkurse und diverse Sprengaktivitäten statt. Das Grundstück im Tätsch liegt in der kantonalen Landwirtschaftszone und im Wald.

Grundeigentümerin und Betreiberin des Areals ist die Genossenschaft Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch. Die Stadt Illnau-Effretikon zählt nicht zu den Genossenschaftern.

In der Vergangenheit gingen bei der Stadtverwaltung vereinzelt Reklamationen zu Lärmbelästigungen oder Erschütterungen ein. Konkrete Schadenfälle waren der Stadt bislang keine bekannt.

Sprengung am 25. Februar

Am Nachmittag des 25. Februar 2026 explodierten in der Anlage Tätsch mehrere Hundert Kilogramm Sprengstoff, die hätten fachgerecht entsorgt werden sollen. Die Detonation war weitherum hörbar und hinterliess einen Krater mit mehreren Metern Durchmesser.

Glücklicherweise zogen sich bei der Detonation lediglich die beiden Fachpersonen vor Ort leichte Verletzungen zu. Die ausgelöste Druckwelle beschädigte Dächer, Mauern, Fenster und Türen. Insgesamt gingen bisher rund 150 Schadenmeldungen ein, teilweise an Objekten in mehreren Kilometern Entfernung des Explosionsortes.

Die Schadensumme wird aktuell von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich auf rund 4 Millionen Franken geschätzt. Die genaue Ursache der Explosion und deren Umstände werden aktuell durch die Untersuchungsbehörden ermittelt.

Das Grossereignis hat in den Medien und der Bevölkerung breite Beachtung gefunden. Viele Menschen im Stadtgebiet waren aufgrund des lauten Knalls und der Erschütterungen verängstigt. Es kann nur von Glück gesprochen werden, dass es nebst den grossen Sachschäden nicht zu schwerwiegenden Personenschäden gekommen ist.

Vorgaben für Sprengaktivitäten

Baurechtliche Bewilligungen von Kanton und Stadt für die auf dem Areal erstellten Bauten sind grundsätzlich vorhanden. Diese gehen teilweise auf die 1960er-Jahre zurück.

Gleichzeitig bedarf es gemäss Antwort des Regierungsrates vom 11. März 2026 auf die Anfrage von Kantonsrätin Nadja Wirth für Sprengaktivitäten auf dem Areal nebst der Einhaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben keiner Bewilligung durch beziehungsweise keiner Meldung an kantonale oder kommunale Stellen.

Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz (SprstG, SR 941.41) fallen unter die Gerichtsbarkeit des Kantons oder des Bundes.

Gefährdung der Sicherheit

Gemäss der Polizeiverordnung der Stadt Illnau-Effretikon ist es verboten, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum zu gefährden sowie Personen und Tiere zu belästigen, zu erschrecken oder mutwillig zu gefährden oder zu solchem Handeln anzustiften.

Zudem sind übermässige, die Nachbarschaft störende oder belästigende Einwirkungen durch Lärm, Feuer, Rauch, Staub, Dämpfe oder Russ, lästige Dünste oder Erschütterungen, Strahlen und dergleichen zu vermeiden.

Das Ereignis vom 25. Februar 2026 und dessen Folgen zeigen, dass die Sprengaktivitäten auf der «Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch» die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum zu gefährden sowie Personen und Tiere belästigen und erschrecken können. Die Einwirkungen durch Lärm und Erschütterungen vermögen die weitere Nachbarschaft des Areals übermässig zu stören.

Der Stadtrat hat deshalb aufgrund der kommunalen Polizeiverordnung vorsorglich ein Verbot von weiteren Sprengaktivitäten auf dem Areal im Tätsch ausgesprochen.

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