Wie die Gemeinde Brütten bekannt gibt, sind Einwendungen dem Gemeinderat bis spätestens 21. Juli 2023 schriftlich samt Antrag und Begründung einzureichen.
Gemeindeverwaltung in Brütten (ZH).
Gemeindeverwaltung in Brütten (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2023 die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens für den privaten Gestaltungsplan Arbeitsplatzgebiet «Chätzler» beschlossen.

Die Akten liegen zwischen dem 22. Mai und dem 21. Juli 2023 während 60 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Brütten während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Ausserdem sind die Akten auf der Gemeindewebseite, Rubrik «Neuigkeiten», einsehbar. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern.

Die Einwendungen müssen begründet sein

Einwendungen sind dem Gemeinderat Brütten bis spätestens 21. Juli 2023 (Poststempel) schriftlich einzureichen. Diese müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Sämtliche Einwendungen werden auf einer Liste festgehalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Am Samstag, 17. Juni 2023, um 9.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle des Schulhauses Chapf eine Infoveranstaltung für die Bevölkerung zum Thema statt.

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