Illnau-Effretikon

Illnau-Effretikon verbietet das Entfachen von Feuer

Wie die Gemeinde Illnau-Effretikon mitteilt, ist offenes Feuer auf dem gesamten Gemeindegebiet ab 27. Juli 2022 untersagt. Gas- und Elektrogrills sind erlaubt.

Feuerwerk. (Symbolbild) - Keystone

Auf Stadtgebiet von Illnau-Effretikon gilt ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 18 Uhr, ein Verbot für das Entzünden von Feuern im Freien, ebenso für das Abbrennen von Feuerwerk. Das Zünden von Feuerwerk und ähnlichen Zündkörpern ist auch im Zusammenhang mit der Bundesfeier verboten. Das Feuerverbot gilt nicht für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten.

Seit Wochen herrscht in der Region trockenes und heisses Wetter, ohne dass nennenswerte Niederschläge fallen. Der Wald, die Landwirtschafsflächen, Wiesen und Grünstreifen sind ausgetrocknet. Beim Abbrennen von Feuerwerk anlässlich der Bundesfeier und beim Entfachen von Feuern im Freien besteht deshalb ein erhöhtes Risiko von Wald- und Flächenbränden. Bereits ein Funkenwurf eines Grillfeuers, ein unachtsam weggeworfenes Zündholz oder eine Zigarettenkippe könnten zu einem Feuer führen, das sich rasch unkontrollierbar ausbreitet.

Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag, zumal die Wetteraussichten keine anhaltenden Regenfälle prognostizieren, die Abhilfe schaffen könnten. Die Stadt Illnau-Effretikon hat unter Einbezug der zuständigen Fachpersonen die Situation beurteilt. Sie hat ein Feuerverbot und ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 18 Uhr, verfügt.

Folgende Tätigkeiten sind aufgrund der Trockenheit untersagt

Ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 18 Uhr, gilt kein Abbrennen von Höhenfeuern, kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inklusive Vulkane, und so weiter) und Zündkörpern jeglicher Art, kein Anzünden von Fackeln und kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer.

Offene Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien (Feuerung mit Holz, Kohle oder Holzkohle) sind verboten, unabhängig vom Abstand zum Wald. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf öffentlichem oder privatem Grund, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen.

«Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen (gekaufte oder selbstgefertigte) dürfen nicht steigen gelassen werden.

Gas- und Elektrogrills sind erlaubt

Das Grillieren mit beziehungsweise das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Siedlungsgebiet (zum Beispiel auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen) erlaubt. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung.

Das Feuerverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Stadt Illnau-Effretikon bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten, und dankt für das Verständnis.

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