Wie die Gemeinde Schluein berichtet, besteht ab 15. April bis 15. Juli 2022 zum Schutz gefährdeter Vogelarten ein Zutrittsverbot im Bereich des Flachmoores.
Landschaft in Schluein.
Landschaft in Schluein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf das Baugesetz der Gemeinde Schluein hat der Vorstand seinerzeit den Erlass eines Zutrittsverbotes jeweils in der Zeit vom 15. April bis am 15. Juli eines Jahres für Teile der Naturschutzzonen im Bereich des Flachmoores Quadras und für die Aue Cauma von nationaler Bedeutung beschlossen.

Das Zutrittsverbot dient dem Schutz seltener und gefährdeter Vogelarten im Flachmoor und auf den Kiesbänken entlang des Rheins während der Brutzeit. Vorbehalten sind Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen von Berechtigten gemäss landschaftspflegerischem Begleitplan mit Betriebs- und Pflegereglement.

Ein Plan mit der Abgrenzung des betroffenen Gebietes ist im Internet einsehbar. An geeigneten Stellen sind Beschilderungen angebracht. Die Bevölkerung ist aufgerufen, das Verbot im Interesse der Erhaltung und Förderung einer intakten und artenreichen Tierwelt zu befolgen.

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