Schluein erinnert Einwohner an die Feuerwehrdienstpflicht
Wie die Gemeinde Schluein mitteilt, sind Herren und Damen mit Wohnsitz in der Gemeinde vom 20. Altersjahr bis zum 40. Altersjahr feuerwehrpflichtig.

Gemäss Feuerwehrgesetz der Gemeinde Schluein sind Herren und Damen mit Wohnsitz in der Gemeinde Schluein feuerwehrpflichtig.
Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.
Die Feuerwehrpflicht beginnt ab Beginn des 20. Altersjahrs und endet mit der Vollendung des 40. Altersjahres.
Somit sind die Jahrgänge 2003 bis und mit 1983 zum Feuerwehrdienst verpflichtet.
Grundtaxe und aktiver Dienst
Die Grundtaxe des Feuerwehrpflichtersatzes beträgt für Pflichtige mit Volldomizil (Stichtag jeweils 31. Dezember) 350 Franken pro Jahr.
Für Wochenaufenthalter mit Volldomizil (Stichtag jeweils 31. Dezember) beträgt die Grundtaxe des Pflichtersatzes 100 Franken pro Jahr.
Pflichtige Personen, die anstatt des Feuerwehrpflichtersatzes aktiven Dienst leisten wollen, können sich schriftlich bis 9. Dezember 2022 bei der Gemeindeverwaltung Schluein melden.