Öffentliche Parkplätze nachts für Winterdienst gesperrt
Flims führt vom 1. Dezember bis 31. März ein Nachtparkverbot von 2 bis 8 Uhr auf allen öffentlichen Parkplätzen ein, um die Schneeräumung sicherzustellen.

Wie die Gemeinde Flims informiert, gilt ab 1. Dezember bis 31. März, von jeweils 2 Uhr bis 8 Uhr, gilt ein generelles Nachtparkverbot auf den öffentlichen Parkplätzen im ganzen Gemeindegebiet von Flims.
Dieses Nachtparkverbot dient dazu, um auf den öffentlichen Parkplätzen die Schneeräumung durch den Winterdienst sicherzustellen, damit die Parkplatzbenutzenden ungehindert wieder ihre Fahrzeuge parkieren können.
Widerrechtlich abgestellte oder verkehrsbehindernde Fahrzeuge werden durch die Polizei unter Kostenfolge entfernt und zur Anzeige gebracht. Zu beachten: Am ganzjährig geltenden Nachtparkverbot entlang der Via Nova, Flims Dorf, erfolgt keine Änderung. Es gilt die Signalisation vor Ort.









