Flims

Schluss mit Raserei: Tempolimits sollen für Sicherheit sorgen

Nau.ch Lokal
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Surselva,

Zur Erhöhung der Sicherheit und zum Lärmschutz plant die Gemeinde Flims Temporeduktionen auf Tempo 30 und 50. Die Umsetzung soll bis zum Frühjahr 2027 erfolgen.

Flims
Das Stenna Einkaufszentrum in Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen soll die Höchstgeschwindigkeit im Bereich Flims Ost ab der Parzellengrenze Nr. 900/2152 (Bereich Vallorca) bis zur Abzweigung Via Tull auf 30 Stundenkilometer reduziert werden, teilt die Gemeinde Flims mit.

Zusätzlich soll im Bereich Flims Ost als Vorzone zur Tempo-30-Strecke auf einer Länge von rund 30 Metern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von bisher 80 auf 50 Stundenkilometer herabgesetzt werden. Die Umsetzung ist bis Frühjahr 2027 geplant.

Der Regierungsentscheid vom 23. Juni 2026, publiziert im Kantonalen Amtsblatt vom 25. Juni 2026, sieht auf einem Abschnitt der Kantonsstrasse (Via da Flem) eine Anpassung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vor.

Vorgehen der Gemeinde im Anschluss

Mit diesem Regierungsentscheid wird im Bereich Flims Ost eine neue verkehrsrechtliche Ausgangslage geschaffen, die für die Gemeinde verbindlich ist. Der Gemeindevorstand richtet – nach Prüfung der Verhältnismässigkeit – das weitere Vorgehen entsprechend aus.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Geschwindigkeitsreduktion im Abschnitt Porta Sut (Abzweiger Via Tull) bis zum Restaurant Veneziana auf Tempo 30 beim Kanton zu beantragen, welche in den Anpassungen nicht vorgesehen ist.

Des Weiteren ist eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zwischen Flims und Fidaz von 80 auf 50 Stundenkilometer bei den kantonalen Amtsstellen in Prüfung.

Einheitliches Temporegime im Fokus

Damit setzt die Gemeinde die kantonalen Vorgaben um und stellt sicher, dass ein zusammenhängendes, einheitliches und für die Verkehrsteilnehmenden verständliches Geschwindigkeitsregime entsteht.

Unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen auf unmittelbar angrenzenden Strassenabschnitten wären aus verkehrlicher Sicht wenig nachvollziehbar und könnten die Orientierung sowie die Akzeptanz der Signalisation beeinträchtigen.

Gleichzeitig unterstützt dieses Vorgehen die Ziele der kommunalen Umweltstrategie, insbesondere in den Bereichen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und nachhaltige Verkehrsberuhigung im Siedlungs- und Übergangsbereich.

Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit Kanton

Die Gemeindepolizei wurde beauftragt, das entsprechende Gesuch bei der Kantonspolizei einzureichen. Ziel ist es, die Massnahmen in Abstimmung mit den zuständigen kantonalen Stellen auf das Frühjahr 2027 umzusetzen.

Das Verfahren richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Die fachliche Beurteilung des Gesuchs obliegt der Kantonspolizei Graubünden. Die konkrete Signalisation, Markierung sowie allfällige bauliche Massnahmen werden anschliessend in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Graubünden festgelegt.

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