Wie die Gemeinde Häggenschwil informiert, können Angehörige bis zum 15. April 2024 Grabmäler, Pflanzen und anderen persönlichen Grabschmuck entfernen.
Grabstein
Ein Grabstein. (Symbolbild) - Pexels
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Ab dem 22. April 2024 werden Erdbestattungsgräber (verstorben 1999 bis 2004) und Urnengräber (verstorben 2001 bis 2014) auf dem Friedhof Häggenschwil geräumt.

Die Grabräumung erfolgt durch das Bauamt Häggenschwil. Die Angehörigen der Verstorbenen können die Grabmäler, Pflanzen und anderen persönlichen Grabschmuck bis 15. April 2024 selbst entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Bauamt das Grab entschädigungslos räumen. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bei Fragen steht der Bevölkerung das Bestattungsamt gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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