Ilanz/Glion: Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2022
Wie die Gemeinde Ilanz/Glion informiert, erinnert sie die Bevölkerung an die Feuerwehrpflicht. Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 350 Franken pro Jahr.

Ende Januar 2023 werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2022 versandt.
Gemäss dem Feuerwehrgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion sind Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 21. Altersjahr erfüllt wird und endet am Schluss des Jahres der Erfüllung des 45. Altersjahres.
Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Bezahlung der Ersatzabgabe erfüllt. Es besteht kein Anspruch in den aktiven Feuerwehrdienst eingeteilt zu werden.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 350 Franken pro Jahr
Betreffend Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst sowie Befreiung von der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe verweist die Gemeinde auf die Ausführungen im Feuerwehrgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 350 Franken pro Jahr. Für Personen in Erstausbildung beträgt die Feuerwehrpflichtabgabe 50 Franken pro Jahr (Stichtag 31. Dezember 2022).
Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, welche zur Berufsausübung befähigt, und die darauf aufbauenden Ausbildungen bis einschliesslich des ersten Masterabschlusses auf Tertiärstufe.
Bestätigungen der Erstausbildung sowie zur Befreiung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe (Studienbestätigung, Immatrikulationsbestätigung, Lehrvertrag et cetera) sind bis spätestens 31. Dezember 2022 beim Gemeindesteueramt Ilanz/Glion, Frau Jenny Carigiet, oder via E-Mail einzureichen.