Wie die Gemeinde Flims mitteilt, werden nach Ablauf der Grabesruhe die Gräber aufgehoben beziehungsweise geräumt und die Grabsteine entfernt.
Kirche in Flims.
Kirche in Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Grabesruhe beträgt für Erdbestattete 20 Jahre. Damit ist die gesetzliche Grabesruhe für die im Jahre 2003 auf dem Friedhof Flims beigesetzten Verstorbenen abgelaufen.

Sämtliche Gräber aus dem Jahr 2003 und früher sind daher bis spätestens 30. April 2024 zu räumen. Die Grabsteine sind abzuführen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber auf Kosten der Angehörigen geräumt.

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