Verursacherprinzip bestimmt künftig Wassergebühren
Die Stadt Adliswil passt die Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung an. Die Gebühren werden künftig transparent nach dem Verursacherprinzip erhoben.

Wie die Stadt Adliswil mitteilt, hat sie das Wasserversorgungsreglement (WVR) sowie die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) überarbeitet. Neu sollen sich Gebühren sowohl beim Frischwasser wie auch beim Abwasser transparent gemäss dem Verursacherprinzip gestalten – dies bei gleichbleibenden Gebühreneinnahmen.
Das Wasserversorgungsreglement (WVR) regelt im gesamten Gebiet den Umgang mit den Wasserversorgungsanlagen, die Finanzierung der Wasserversorgung und die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung Adliswil und ihrer Kundschaft. Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) regelt die Abwasserentsorgung, den Umgang mit den Abwasseranlagen, die Finanzierung des Entsorgungsbetriebs, die Fördermassnahmen sowie den Gewässerunterhalt.
Das WVR sowie die SEVO wurden überarbeitet und ersetzen veraltete Erlasse aus den Jahren 1974 beziehungsweise 1989. Neu erfolgt die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip, mit einer stärkeren Gewichtung der Grundgebühr zur Deckung der Fixkosten.
Gebühren und Regelungen transparenter gestaltet
Zudem wird der Regenabwasseranfall berücksichtigt, und die Anschlussgebühren werden transparenter bemessen. Die Gesamterträge aus den Benutzungsgebühren bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen schaffen eine moderne, rechtssichere Grundlage für Wasser und Abwasser und entsprechen den Vorgaben des Kantons, der Fachverbände sowie den Empfehlungen des Preisüberwachers.
Der Stadtrat hat die überarbeitete Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und das Wasserversorgungsreglement (WVR) zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Dieser wird als Nächstes darüber befinden.
Die beiden überarbeiteten Erlasse wurden bereits letztes Jahr an den Grossen Gemeinderat überwiesen, mussten aber zurückgezogen werden. Eine nachträgliche Prüfung durch das AWEL und die Empfehlungen des Preisüberwachers haben ergeben, dass Anpassungen in der SEVO notwendig sind. Diese sind nun umgesetzt worden.