Die Gemeinde Horgen stellt die Jahresrechnung 2018 vor.
Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Jahresrechnung 2018 - Trotz Mindereinnahmen bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr ist das Rechnungsergebnis mit einem Aufwandüberschuss von 9,3 Mio. Fr. besser als erwartet.

Der Rechnungsabschluss 2018 liegt über den Erwartungen und schliesst um rund 3 Mio. Fr. besser ab als budgetiert. Dennoch weist die Rechnung 2018 - infolge ausserordentlichen Abschreibungen von 10 Mio. Fr. - einen Aufwandüberschuss von 9,3 Mio. Fr. (Budget: Aufwandüberschuss von 12,3 Mio. Fr.) aus. Mehreinnahmen bei den Steuern früherer Jahre, Grundstückgewinnsteuern, Quellensteuern sowie eine Auflösung einer Rückstellung im Finanzausgleich von 6 Mio. Fr. führen zu diesem besseren Rechnungsergebnis. Dies, obwohl Mindereinnahmen bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr der juristischen Personen (Firmen) zu verzeichnen sind.

Erstmals ist im Abschluss 2018 die ehemalige Gemeinde Hirzel miteinbezogen. Zudem ist es der letzte Jahresabschluss nach dem bisherigen Rechnungsmodell HRM1.

Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit Aufwendungen von Fr. 234'260'496.45 (VA: Fr. 238'535'500.00) und Erträgen von Fr. 224'927'374.73 (VA: Fr. 226'238'000.00) ab. Der Aufwandüberschuss 2018 beträgt Fr. 9'333'121.72 (VA: Aufwandüberschuss Fr. 12'297'500.00).

Im Gemeindegut werden ordentliche Abschreibungen von 7,3 Mio. Fr. und zusätzliche Abschreibungen von 10 Mio. Fr. vorgenommen. Mit den - aufgrund des Wechsels zum Rechnungslegungsmodell HRM2 per 1. Januar 2019 - letztmals möglichen zusätzlichen Abschreibungen konnte das Verwaltungsvermögen weiter reduziert werden. Die gesamten zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 13'685'000.00 (davon Fr. 3'685'000.00 Werke) wurden wie budgetiert getätigt.

Im Rechnungsjahr 2018 wird - nach der gleichen Logik wie im Jahr 2017 - eine Rückstellung im Finanzausgleich berechnet. Aufgrund des schlechteren Steuerabschlusses (exkl. Grundsteuern, welche nicht in die Berechnung des Finanzausgleichs einfliessen) müssen - im Gegenzug zur Bildung von 28 Mio. Fr. im Jahr 2017 - rund 6 Mio. Fr. aufgelöst werden (Differenz zwischen bezahltem Ausgleich auf Basis Steuerertrag 2016 und dem aufgrund Steuerertrag 2018 geschuldeten Ausgleich). Somit wird die Rechnung 2018 um 6 Mio. Fr. entlastet. Damit werden nach 2017 auch für das Jahr 2018 als Übergang zu HRM2 bereinigte Ergebnisse vorliegen.

Die Einnahmen aus Steuern Rechnungsjahr belaufen sich auf 87,7 Mio. Fr. Die budgetierten 95 Mio. Fr. werden bei einem Steuerfuss von 84 % um 7,3 Mio. Fr. nicht erreicht. Der Anteil juristischer Personen am Steueraufkommen Rechnungsjahr verringerte sich von 48 % auf rund 39 %.

Die Einnahmen aus Steuern früherer Jahre belaufen sich auf 15,6 Mio. Fr. Die budgetierten 14,5 Mio. Fr. werden somit um 1,1 Mio. Fr. übertroffen, dies aufgrund wiederum hoher Nachveranlagungen.

Die Einnahmen aus den Quellensteuern belaufen sich auf 4,5 Mio. Fr. Die budgetierten 3 Mio. Fr. werden somit um rund 1,5 Mio. Fr. übertroffen. Diese nicht voraussehbaren Mehreinnahmen sind mit dem unregelmässigen Abrechnungsmodus des Kantons begründet (Rechnung 2017: Mehreinnahmen von 4,1 Mio. Fr., Rechnung 2016: Mindereinnahmen von 4,1 Mio. Fr.).

Die Einnahmen aus den Grundsteuern belaufen sich auf 13,3 Mio. Fr. Die budgetierten 9,2 Mio. Fr. werden somit weit übertroffen. Es resultieren in diesem Bereich Mehreinnahmen von über 4 Mio. Fr., welche hauptsächlich auf viele Handänderungen mit hohen Gewinnen zurückzuführen sind.

Seit dem Jahr 2017 bildet die Gemeinde Horgen Rückstellungen im Finanzausgleich. Wird einmal damit begonnen, muss die Praxis in den Folgejahren weitergeführt werden.

Gemäss provisorischer Berechnung dürfte der mutmassliche Finanzausgleich auf Basis der provisorischen Steuerkraft 2018 ungefähr 24 Mio. Fr. betragen, also rund 6 Mio. Fr. weniger als aktuell verbucht.

Der neue Finanzausgleich wurde auf das Jahr 2012 in Kraft gesetzt. Bemessungsjahr für den Ressourcenausgleich ist das zweite dem Ausgleichsjahr vorangehende Kalenderjahr (§12 Abs. 3 und §15 Abs. 3 FAG). Steuererträge werden somit nicht periodengerecht abgegrenzt und verfälschen das Bild über die effektive Ertrags- und Vermögenslage einer Gemeinde.

Damit der mutmassliche Betrag erreicht wird (gemäss §23 a Abs. 3 VGH, darf während fünf Jahren im HRM1 weniger zurückgestellt werden), wird die Gemeinde Horgen nun wiederum eine Teilabgrenzung im Rechnungsjahr 2018 vornehmen. Das heisst in unserem Fall: Auflösung Rückstellung von 6 Mio. Fr., um etwas mehr als 24 Mio. Fr. Aufwand (statt 30,4 Mio. Fr.) in der Position Finanzausgleich zu erhalten (gleiche Logik analog 2017). Der verbleibende Rest für die volle Rückstellung (zwei Jahresbetreffnisse) wird dann im Bilanzanpassungsbericht nach HRM2 vorgenommen.

Mehrausgaben resultieren einmalig beim Sonderlastenausgleich der ehemaligen Gemeinde Hirzel. Die Gemeinde Hirzel hat noch als eigenständige Gemeinde im Jahr 2017 zu viel Finanzausgleich vom Kanton erhalten. Die Gemeinde Horgen - als Rechtsnachfolgerin - musste diesen nun dem Kanton zurückzahlen (Netto: 0,3 Mio. Fr.).

Im Gemeindegut (inkl. Investitionsbeiträge) werden 14,3 Mio. Fr. und bei den Werken inkl. Abwasser und Kläranlage 6,4 Mio. Fr. netto investiert. Die entsprechenden Abschreibungen addieren sich auf 24,4 Mio. Fr. In dieser Summe sind auch ausserordentliche Abschreibungen von 13,685 Mio. Fr. (davon 3,685 Mio. Fr. Werke) enthalten.

Das Eigenkapital verringert sich auf Fr. 131'262'458.73. In den Passiven sind immer noch 44 Mio. Fr. langfristige Schulden (Darlehen) sowie Rückstellungen von rund 25 Mio. Fr. (davon noch 22 Mio. Fr. Finanzausgleich) vorhanden.

Ziel war und ist es, die anstehenden Investitionen der nächsten Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren sowie der Abbau von Schulden. Denn obwohl das weiterhin günstige Zinsumfeld grundsätzlich Investitionen begünstigt, muss die Belastung des Haushaltes mit Kapitalkosten im Falle einer Zinserhöhung als Risiko betrachtet werden.

Der Abschluss 2018 zeigt erneut, dass Horgens Finanzen durch einen wesentlichen Anteil an juristischen Personen geprägt und deshalb stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig sind. In der heutigen Zeit, wo sich die wirtschaftlichen Prognosen immer wieder als volatil und unberechenbar erweisen, ist ein stabiler, attraktiver Steuerfuss als Standortfaktor wichtig.

Auch zeigt uns der Abschluss 2018, dass aufgrund weniger ordentlichen Steuereinnahmen im Jahr 2018 auch weniger in den Finanzausgleich bezahlt werden muss. Dennoch ist die aktuelle Belastung in der Jahresrechnung von über 24 Mio. Fr. immer noch sehr hoch und eine entsprechende Reserve wird als unerlässlich betrachtet.

Die strikte Ausgabenkontrolle und die im Jahr 2018 letztmals getätigten ausserordentlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt von 10 Mio. Fr. garantieren für die nächsten Jahre einen gesunden Horgner Finanzhaushalt.

Ein aktuelles Eigenkapital von rund 131,2 Mio. Fr., ein Pro-Kopf-Nettovermögen (2014-2018) von rund Fr. 2'600.00, ein durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad von 143,9 % sowie die zusätzlich getätigten Abschreibungen in den vergangenen Jahren im Steuerhaushalt, bestätigen die bisherige Finanzpolitik des Gemeinderates.

Es bleibt weiterhin Ziel den Steuerfuss von 84 % bis mindestens ins Jahr 2020 beizubehalten.

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