Horgen: Sonntagsverkäufe im Jahr 2021
In Horgen dürfen die Verkaufsgeschäfte am 28. März, 25. April, 28. November und 19. Dezember, von 10.00 bis 17.00 Uhr, offen gehalten werden.

Aufgrund Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz können die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne arbeitsgesetzliche Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) beschäftigt werden dürfen. In Horgen dürfen die Verkaufsgeschäfte, in Rücksprache mit dem örtlichen Gewerbe, am
- Sonntag, 28. März 2021
- Sonntag, 25. April 2021
- Sonntag, 28. November 2021
- Sonntag, 19. Dezember 2021
grundsätzlich von 10.00 bis 17.00 Uhr offen gehalten werden.