Mare-Kauf: Vertragsverhandlungen sistiert
Die Vertragsverhandlungen zum Mare-Grundstück in Hochdorf sind vorerst gestoppt – das Kantonsgericht Luzern hat eine superprovisorische Anordnung erlassen.

Wie die Gemeinde Hochdorf informiert, setzt sie die Vertragsverhandlungen des Mare-Grundstücks vorläufig aus. Grund dafür ist eine superprovisorische Anordnung des Kantonsgerichts Luzern. Eine Privatperson hat Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid vom 23. September 2025 eingereicht.
Am 28. September 2025 hat die Stimmbevölkerung mit Urnenabstimmung dem Kauf des Grundstücks Nr. 2196, GB Hochdorf (Mare-Grundstück), durch die Gemeinde Hochdorf zugestimmt.
Gegen den Abstimmungsentscheid wurde innert der gesetzlichen Frist keine Beschwerde erhoben. Der Gemeinderat hat nach Rechtskraft des Abstimmungsresultats die Kaufverhandlung aufgenommen.
Verfügung legt Mare-Kauf auf Eis
Im Vorfeld der Abstimmung wurde von einer Privatperson Stimmrechtsbeschwerde erhoben mit dem Antrag, dass die Abstimmung vom 28. September 2025 betreffend Kauf des Mare-Grundstücks zu verschieben beziehungsweise neu anzuordnen sei. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid vom 23. September 2025 die Beschwerde abgewiesen.
Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde vom Beschwerdeführer am 20. Oktober 2025 beim Kantonsgericht Luzern eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht Luzern verfügte am 24. Oktober 2025 mit einer superprovisorischen Anordnung, dass bis zu einem anderslautenden Entscheid des Gerichts bezüglich des Mare-Grundstücks kein Vertrag abgeschlossen werden darf.
Der Gemeinderat Hochdorf sistiert weitere Vertragsverhandlungen, damit auch die Verpachtung des Gastronomiebetriebes bis zu einem Entscheid des Gerichts.









