In Hochdorf wird ein Mitglied des Gemeinderats gewählt
Wie die Gemeinde Hochdorf informiert, kann man Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates bis 27. März 2023 um 12 Uhr einreichen.

Mit Schreiben vom 8. Januar 2023 hat Herr Daniel Rüttimann (Die Mitte Hochdorf) auf den 30. September 2023 als Mitglied des Gemeinderates demissioniert.
Der Gemeinderat hat dem Entlassungsgesuch am 12. Januar 2023 entsprochen.
Gestützt auf das kantonale Stimmrechtsgesetz (StRG) ist für den Rest der Amtsperiode 2020 bis 2024 ein neues Mitglied des Gemeinderates im Mehrheitsverfahren zu wählen.
Am Sonntag, 14. Mai 2023, findet unter Vorbehalt einer stillen Wahl die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2020 bis 2024 statt.
Wahlvorschläge brauchen die Unterschrift von zehn Stimmberechtigten
Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 27. März 2023, 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei Hochdorf eintreffen.
Die Wahlvorschläge sind durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde Hochdorf zu unterzeichnen.
Die Vorgeschlagenen haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine allfällige Wahl annehmen. Diese Erklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet vorbehältlich einer stillen Wahl am 18. Juni 2023 statt.