Wie die Gemeinde Hochdorf meldet, ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbstständigerwerbenden am 31. März 2024 abgelaufen.
Das Ortszentrum der Gemeinde Hochdorf.
Das Ortszentrum der Gemeinde Hochdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie jedes Jahr ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbstständigerwerbenden am 31. März 2024 abgelaufen.

Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist via Webseite der kantonalen Dienststelle Steuern bis maximal Ende August 2024 online verlängern.

Die erste kostenlose Mahnung (Erinnerungsschreiben) erfolgt jeweils Ende April / Anfang Mai 2024 mit einer Nachfrist von 14 Tagen.

Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, wird die zweite Mahnung ausgestellt. Für diese wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.

Generelle Frist für Selbstständigerwerbende und juristische Personen

Für alle Selbstständigerwerbenden und juristischen Personen sowie andere Steuerpflichtige mit professioneller Steuervertretung gilt eine generelle Frist bis zum 31. August 2024,

Es sind keine schriftlichen Fristgesuche notwendig. Auf Fristgesuche, die nach dem 31. August 2024 eingereicht werden, kann formell nicht eingetreten werden.

Fristerstreckungen können im Internet bis spätestens zum 31. Dezember 2024 erfasst werden.

Fristerstreckungen für Selbstständigerwerbende und juristische Personen können bereits nach Erhalt der Steuerformulare auf der Webseite erfasst werden.

Keine Bearbeitung von verspätet eingereichten Gesuchen

Schriftliche Fristerstreckungsgesuche, die vor dem Erinnerungsschreiben per Mail oder Post eingereicht werden, gelten ohne Antwortschreiben als maximal bis zum Ablauf der generellen Frist bewilligt.

Fristerstreckungen über den 31. Dezember 2024 können nur gewährt werden, wenn erhebliche Gründe wie Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit, Militärdienst oder dergleichen vorliegen.

Auf verspätet (nach Ablauf der Frist) eingereichte Fristerstreckungsgesuche wird nicht eingetreten.

Weitere Informationen zur Frist zur Einreichung der Steuererklärungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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